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Vom »Geschäft des Menschen mit sich selbst«
In Kants Moralbegründung hatte das handelnde Individuum noch keine Rolle gespielt. Das ändert sich jedoch in seiner Analyse des Gewissens, bei der Kant einen Perspektivwechsel vom noumenalen zum empirischen Aspekt vornimmt: Wo das moralische Gesetz dem Akteur sagt, was zu tun ist, sagt ihm das Gewissen, ob er auch wirklich tut, was der kategorische Imperativ bestimmt. Dazu bedient sich Kant ...

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